https://de.wikipedia.org/wiki/Flagge Mecklenburg-Vorpommerns
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Landesflagge
Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns
Die Landesflagge des deutschen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern ist - von oben nach unten - ultramarinblau, weiß, gelb, weiß und zinnoberrot. Die das Verhältnis der Breiten der fünf Streifen zueinander beträgt 4:3:1:3:4. Die Flagge ist im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes vom 29. Januar 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 1991, S. 14) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1991 (GVOBl. M-V 1991, S. 293f.) spezifiziert.
Hinsichtlich der Auswahl und Reihenfolge der Farben handelt es sich um eine Kombination der Flaggen Mecklenburgs (Blau - Gelb - Rot) und Vorpommerns (Blau - Weiß). Die ebenfalls enthaltene Kombination Blau - Weiß - Rot entspricht der im 19. Jahrhundert gebräuchlichen mecklenburgischen Handelsflagge. Symbolisch stehen die Farben auch für Meer und Himmel (blau), Felder (gelb) und Backstein (rot).
Zusätzlich zur Landesflagge können in den beiden Landesteilen die traditionellen Flaggen geführt werden.
Landesdienstflagge
Landesdienstflagge Mecklenburg-Vorpommerns
In der Landesdienstflagge werden ohne Schild die Wappenfiguren der beiden Landesteile Mecklenburg (Stierkopf) und Vorpommern (Greif) geführt. Die gelbe Linie ist dafür unterbrochen.
Mecklenburg
Die Mecklenburgische Flagge, die am 26. März 1813 von Herzog Friedrich Franz I. für Mecklenburg-Schwerin festgelegt wurde, ist horizontal gleichmäßig geteilt in Blau, Goldgelb und Rot.
Sie ist heute häufig zu finden mit dem Stier auf einem weißen oder goldenen Schild. Diese Darstellung ist allerdings nicht korrekt.
Das Gold entstammt der Farbe des mecklenburgischen Hauptwappens, das Blau steht für die 1323 dazugekommene Herrschaft Rostock und Rot für die 1358 wiedergewonnene Grafschaft Schwerin. Bis ins 16. Jahrhundert gehörte auch das Schwarz des Stierkopfes zu den Farben der Landesfahne.
Die Festlegung der Farben im Jahr 1813 betraf zunächst die Kokarden der Uniformen. Die Reihenfolge der Farben wurde mit einer am 23. Dezember 1863 für Mecklenburg-Schwerin erlassenen Flaggenverordnung endgültig festgelegt. Die Fahne blieb in dieser Form bis 1935 für beide mecklenburgische Landesteile gültig, und wurde nach der Gleichschaltung durch die Hakenkreuzfahne ersetzt.
In der Verfassung des Landes Mecklenburg von 1947 wurden ebenfalls Blau-Gelb-Rot als Landesfarben festgelegt, wobei das vorpommersche Gebiet unberücksichtigt blieb. Mit der Verwaltungsreform von 1952, in der die Länder in die Bezirke der DDR umstrukturiert wurden, wurde der Gebrauch der Landesfahne gegenstandslos. Der private Gebrauch in der Öffentlichkeit wurde als unerwünscht unterdrückt.
Vorpommern
Die Pommersche Flagge ist horizontal zur Hälfte in Hellblau und Weiß geteilt. Darauf befindet sich in Rot der pommersche Greif.
Das Blau-Weiß der heutigen Fahne steht in keinem Bezug zu den Farben des Herzogtums Pommern. 1802 wurde in einer Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm III. den Mitgliedern der Landstände aller preußischen Provinzen das Tragen eines blauen Interimsrocks neben der Galauniform angewiesen. Zur Unterscheidung der Provinzen wurden unterschiedliche Farben der Kragenaufschläge zugeordnet. Die Vertreter der Provinz Pommern bekamen Weiß mit Gold.
In einer Verordnung zur Organisation der Landwehr von 1813 entfiel die goldene Stickerei, so dass die pommersche Landwehr eine blaue Uniform mit weißem Kragen sowie eine blaue Schirmmütze mit weißem Streifen trug. Mit dieser Uniform setzten sich Blau-Weiß als Farbe der Provinz allgemein durch. In einer Kabinettsorder vom 22. Oktober 1882 wurden die pommerschen Farben auch normativ festgelegt. Das in der Norm festgelegte, ins dunkle tendierende Blau, setzte sich jedoch im allgemeinen Gebrauch nicht durch, wo weiterhin Hellblau bevorzugt wurde.
Literatur
- Norbert Buske: Wappen, Farben und Hymnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eine Erläuterung der neuen Hoheitszeichen des Landes verbunden mit einem Gang durch die Geschichte der beiden Landesteile dargestellt an der Entwicklung ihrer Wappenbilder. Mit Aufnahmen von Thomas Helms. Edition Temmen, Bremen 1993, ISBN 3-86108-202-0, S. 98ff.
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