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Flagge von Schleswig-Holstein
Landesdienstflagge von Schleswig-Holstein
Die Flagge Schleswig-Holsteins ist eine längsgestreifte blauweißrote Trikolore. Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.
Herkunft
Die Fahne soll die Verbundenheit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das Wappen des Herzogtums Schleswig waren zwei blaue Löwen auf gelbem Grunde, während das Herzogtum Holstein das silberne Holsteiner Nesselblatt auf rotem Grund im Wappen trug. In der neuen Fahne wird das schleswigsche Blau mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Die zweite schleswigsche Farbe Gelb wurde nicht aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Trikolore nach französischem Vorbild mit nur drei Farben anstrebte.
In den 1830er Jahren, als die Herzogtümer Schleswig und Holstein zur dänischen Monarchie gehörten, kam die Flagge als Symbol der deutschen Unabhängigkeitsbewegung auf. Die genauen Umstände seiner Entstehung sind nicht bekannt. Das Schleswiger Sängerfest am 24. Juli 1844, bei dem die Landeshymne, das Schleswig-Holstein-Lied präsentiert wurde, wird manchmal als Quelle genannt. Die Frauen der anwesenden Sänger hätten die Flagge erstellt, die sich dann im ganzen Land verbreitete. Eine andere Theorie sieht die Anfänge der Flagge in den Corps-Farben einer Kieler Studentenverbindung. Im Klima des liberal-nationalen Erwachens der Revolution von 1848 wurde die Trikolore rasch populär.
Am 31. Juli 1845 wurde die Flagge von der dänischen Regierung wegen ihres offensichtlich antidänischen Charakters verboten.
Preußen, das Schleswig-Holstein 1867 dazugewann, nahm die Flagge nicht auf. Sie wurde erst 1949 als offizielle Flagge des Bundeslandes Schleswig-Holstein angenommen. Das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 bestätigte den offiziellen Status der blau-weiß-roten Flagge.
Nutzung
Die einfache Trikolore wird von den Gemeinden, aber auch von der Bevölkerung benutzt. Die Landesbehörden hissen hingegen die Dienstflagge. Sie trägt das Landeswappen im Zentrum. Im Allgemeinen wird die Dienstflagge neben der Flagge Deutschlands und der Europäischen Union gehisst.
Sonstiges
Nach der Wiedervereinigung wählte das Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern eine sehr ähnliche (blau-weiß-gelb-weiß-rote) Flagge.
Die Flagge der Bundesrepublik Jugoslawien benutzte bei anderem Seitenverhältnis dieselben Farben (siehe auch Panslawische Farben). Ebenfalls sind die Flaggen der Niederlande und Luxemburgs sehr ähnlich, nur ist die Reihenfolge der Farben umgekehrt.
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